Standesamtliche Trauungen – Gut zu wissen:
Grundsätzlich kann man sich bei jedem Standesamt in Österreich zur Eheschließung anmelden und die Trauung vollziehen. Die Anmeldung, also die Ermittlung der Ehefähigkeit muss hierbei nicht zwangsläufig auch im selben Standesamt erstellt werden, wo dann auch die Trauung stattfindet, jedoch dürfen zwischen diesen beiden Terminen nicht mehr als sechs Monate vergehen, da die Ermittlung der Ehefähigkeit ansonsten ihre Gültigkeit verliert.
Andere Location
Falls Sie sich dazu entschließen nicht in einem Standesamt zu heiraten, müssen Sie ein paar Dinge beachten, damit Ihre Ehe auch rechtsgültig ist. Beispielsweise hat eine kirchliche Trauung keine Rechtsgültigkeit vor den Behörden. Die genauen Voraussetzungen stellt das von Ihnen gewählte Standesamt, daher empfiehlt es sich mit diesem früh genug in Kontakt zu treten um alle Einzelheiten zu klären. Allgemein verweisen die Standesämter darauf, dass der gewählte Ort dem Anlass und dessen Bedeutung entsprechen muss.
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Die Verlobten
Damit Sie heiraten können, müssen Sie zum einen ehefähig sein und es darf zum anderen kein Eheverbot vorliegen.
Die Trauzeugen
In Österreich benötigt man keine Trauzeugen für die Eheschließung beim Standesamt, falls man sich jedoch für Trauzeugen entschließt, muss man hierbei ein paar Voraussetzungen erfüllen. Es können ein bis zwei Personen als Trauzeugen fungieren, diese müssen volljährig sein und einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen. Außerdem ist es wichtig, dass die Sprache, in der die Trauung vollzogen wird, von den Trauzeugen entweder verstanden wird, oder eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher übersetzt.
Die Planung
Die Feststellung der Ehefähigkeit ist nur sechs Monate gültig, dadurch ergibt sich schon mal die erste Frist. Gut zu wissen ist auch, dass es keine Mindestfrist mehr gibt, jedoch wartet man in größeren Städten oft mindestens zwei bis sechs Wochen auf einen Termin zur Trauung.
Vor der Trauung
Zuerst wird beim Standesamt ein Aufgebot / eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit generiert. Bei dessen Erstellung sollten beide Verlobte vor Ort sein und das Standesamt prüft hierbei, aufgrund der vorgelegten Urkunden, die Ehefähigkeit. Im Formular “Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit” können Sie einen Verhinderungsgrund angeben, falls nicht beide Verlobte zur Anmeldung erscheinen können, Sie können es bei jedem Standesamt zuvor abholen und ausfüllen. Bedenken Sie, dass es oft etwas dauern kann, bis Sie alle erforderlichen Dokumente besitzen und bereitstellen können. Hierbei werden Sie am besten direkt im jeweiligen Standesamt betreut und darüber informiert welche Dokumente sie spezifisch benötigen. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich auch schon über die Namensführung in der Ehe Gedanken machen und diese am besten schon bei der Anmeldung zur Eheschließung dem Standesamt kommunizieren.
Die Trauung
Während der eigentlichen Trauung erklärt die Standesbeamtin/der Standesbeamte, dass Sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind nachdem Sie die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, beide bejaht haben. Wie schon erwähnt besteht die Möglichkeit sich in einem anderen Standesamt trauen zu lassen, als in dem man die Anmeldung zur Eheschließung vorgenommen hat. Je nachdem für welches Standesamt Sie sich entschieden haben, können Sie sich dort zum genauen Ablauf der Hochzeit beraten lassen und Ihre persönlichen Wünsche einbringen. Auch an Ihrem Hochzeitstag bleibt die Bürokratie leider nicht aus. Stellen Sie deshalb sicher, dass sowohl Sie als auch Ihre Trauzeugen amtliche Lichtbildausweise mit sich führen und Sie früh genug beim Standesamt sind.
Nach der Trauung
Vor allem bei einer Namensänderung müssen Sie einiges beachten, diese müssen Sie nicht nur Ihren Arbeitgebern, sämtlichen Behörden und Versicherungen mitteilen, sondern Sie müssen auch alle Ihre Ausweise aktualisieren lassen. Falls Sie nach Ihrer Hochzeit für die Flitterwochen ins Ausland verreisen, sollten sie sich schon früh genug bei der zuständigen Passbehörde erkundigen und die notwendigen Dokumente anfordern.
Hier finden Sie eine ausführliche Checkliste
Erforderliche Dokumente
Für eine genaue Auflistung der erforderlichen Unterlagen empfiehlt es sich mit dem von Ihnen gewählten Standesamt zu sprechen, um für ihre individuelle Situation bestens informiert zu sein.
Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Dokumenten
Kosten
Die Eheschließung ist in Österreich immer mit Kosten verbunden. Wir haben hier eine kurze Zusammenfassung mit welchen Ausgaben sie bei einer standesamtlichen Trauung mindestens rechnen müssen – Die eigentliche Feier für Sie und Ihre Liebsten, Zusatzleistungen wie beispielsweise Musik, Essen etc. mal ausgenommen:
Ermittlung der Ehefähigkeit: 50 Euro
Trauung: 5,45 Euro bis 54,50 Euro
Hier finden Sie eine genaue Auflistung aller Kosten
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